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D. Rügelose Einlassung und Entscheidungen durch staatliche Gerichte (Koller)

Koller1. AuflJuli 2011

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Die Präklusion der Schiedseinrede wegen verspäteter Geltendmachung (vgl § 584 Abs 1 ZPO)13371337S Rechberger Rz 6/39 ff. hebt die Wirkungen der Schiedsvereinbarung im Umfang des konkreten Streitgegenstands auf (Teilaufhebung).13381338 Hausmaninger in Fasching/Konecny2 § 581 ZPO Rz 125. Die Präklusionswirkung tritt unabhängig davon ein, ob der Prozess vor dem staatlichen Gericht

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mit oder ohne Urteil in der Sache endet.13391339 Hausmaninger in Fasching/Konecny2 § 581 ZPO Rz 125; aA Münch in MünchKomm ZPO3 § 1029 dZPO Rz 124. Sonstige Streitigkeiten, die der Schiedsvereinbarung unterliegen, sind von der Präklusionswirkung nicht erfasst; es kann den Parteien auch – mangels eindeutiger gegenteiliger Hinweise – nicht die Absicht unterstellt werden, die Schiedsvereinbarung stillschweigend für alle übrigen Streitfälle auflösen zu wollen.13401340So bereits OLG Wien 3 R 545, EvBl 1935/841.

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