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C. Parteiendisposition im Zustellbereich (Konrad)

Konrad1. AuflJuli 2011

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Die Parteien haben die Möglichkeit, von den Zustellregeln abzuweichen.332332Dies ergibt sich aus dem Wortlaut des Gesetzes: „Haben die Parteien nichts anderes vereinbart [...]“ Die Vereinbarung anderer Kommunikationsmittel und abweichender Zustellerfordernisse ist somit zulässig.333333 Oberhammer, Entwurf 37. Häufig erfolgt dies automatisch im Wege der Wahl einer anwendbaren Verfahrensordnung und administrativen Schiedsinstitution.334334So sehen etwa Art 13 Abs 2 Wiener Regeln oder Art 3 Abs 2 ICC Schiedsordnung eine Reihe alternativer Übermittlungsformen vor.

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