Die weltweite Corona-Pandemie hat auch den Aufsichtsrat gefordert, flexibel zu agieren und noch mehr denn je verantwortungsvoll zu handeln. Nicht zuletzt auch selbst auferlegte Beschränkungen zur Dividendenpolitik sollten – unabhängig von tatsächlich 2020/21 eingetretenen, gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Vorgaben – zweifellos ein Signal zur Stärkung des Eigenkapitals setzen, was auch der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft in seinen Beschlussvorschlägen an die Hauptversammlung in den COVID 19-Jahren entsprechend zu beachten hat(te).
