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XII. Vorstand und Aufsichtsrat als Organe einer Aktiengesellschaft (Spängler)

Spängler1. AuflJuni 2022

In einer Aktiengesellschaft entscheidet den Bestimmungen des Aktiengesetzes folgend der Vorstand, ob als Alleinvorstand oder mehrköpfiges Gremium. Zumeist gibt sich oder hat sich im Auftrag des Aufsichtsrates der Vorstand eine entsprechende Geschäftsordnung auferlegt. All das ergibt den rechtlichorganisatorischen Rahmen und die daraus abzuleitende Verantwortung. Und diese Verantwortung sollte daneben eben eine auch nicht unwesentliche, ethische Komponente einschließen. Vieles, wie zB eine Kündigung, stellt eine oft schwere Entscheidung seitens eines Geschäftsleitungs- oder Vorstandsmitgliedes dar, ist gegebenenfalls auch ethisch zu vertreten, bedarf meines Erachtens aber immer einer glaubhaften Begründung und deren Kommunikation an den Betroffenen. Menschen müssen einander „abholen“.

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