In der Diskussion über die Manager-Haftpflichtversicherung, die heute vor allem als D & O-Versicherung große oder überragende Bedeutung erlangt hat, spielen kritische Wortmeldungen eine erhebliche Rolle.62 Die Zulässigkeit dieser Versicherung ist immer wieder in Frage gestellt worden. In Deutschland hat die Einführung eines obligatorischen Selbstbehalts eine Beruhigung bewirkt.63 Sorge bereitet weiterhin die Relativierung oder gar der Wegfall der angeblich verhaltenssteuernden Komponente.64 Einen Hoffnungsschimmer erblickt man in jenen Ansätzen, die dazu beitragen, die praktische Bedeutung der Inanspruchnahme von Managern zu fördern. Geboten erscheint eine „spürbare Verbesserung der Rechtsdurchsetzung“.65
