vorheriges Dokument
nächstes Dokument

IV. Haftung und Versicherung (Harrer)

Harrer1. AuflJuni 2022

In der Diskussion über die Manager-Haftpflichtversicherung, die heute vor allem als D & O-Versicherung große oder überragende Bedeutung erlangt hat, spielen kritische Wortmeldungen eine erhebliche Rolle.6262S zB Ulmer, Strikte aktienrechtliche Organhaftung und D & O-Versicherung – zwei getrennte Welten?, FS Canaris II (2007) 451 (463); Bayer/Scholz, Haftungsbegrenzung und D & O-Versicherung im Recht der aktienrechtlichen Organhaftung, NZG 2014, 926 ff. Die Zulässigkeit dieser Versicherung ist immer wieder in Frage gestellt worden. In Deutschland hat die Einführung eines obligatorischen Selbstbehalts eine Beruhigung bewirkt.6363§ 93 Abs 2 dAktG. Sorge bereitet weiterhin die Relativierung oder gar der Wegfall der angeblich verhaltenssteuernden Komponente.6464Tendenziell wie hier hingegen Hafner/Perner, D & O-Versicherung: Struktur und Inhalt, ZFR 2018, 368 (371): „Ist schon die Präventionswirkung von Haftung an sich nicht zu überschätzen ...“. Einen Hoffnungsschimmer erblickt man in jenen Ansätzen, die dazu beitragen, die praktische Bedeutung der Inanspruchnahme von Managern zu fördern. Geboten erscheint eine „spürbare Verbesserung der Rechtsdurchsetzung“.6565 Wagner, ZHR 178 (2014) 261.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte