Ausschüsse sind arbeitsteilige Untergliederungen eines Kollegialorgans. Sie setzen sich aus (einzelnen) Mitgliedern desselben zusammen und sind in Unterordnung unter das Gesamtorgan tätig. Ausschüsse haben daher nie mehr Kompetenzen als das Plenum.1 Auch Ausschüsse des Aufsichtsrates verfolgen regelmäßig den Zweck, die Effizienz der Kontrolltätigkeit zu steigern. Spezialkenntnisse werden in Kleingruppen gebündelt. So können komplexe Sachverhalte uU schneller erledigt2 oder hochsensible Angelegenheiten besonders vertraulich behandelt werden.3 Indes bestehen nicht nur Vorteile. Zu viele Ausschüsse können zu unübersichtlichen Arbeits- und Entscheidungsstrukturen, aber auch zu einem Informationsgefälle führen.4
