A. Allgemeines
Nachfolgend werden allgemeine Fragen der Organverantwortlichkeit von Aufsichtsorganen am Beispiel des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft behandelt. Da die Aktiengesellschaft die am weitesten verbreitete Rechtsform ist, die zwingend ein Aufsichts- und Kontrollorgan, vorsieht, haben sich Prinzipien zur Organverantwortlichkeit für Aufsichtsorgane vornehmlich zur Aktiengesellschaft entwickelt.
