A. Gesetz und Compliance
Der Begriff Compliance (engl: Übereinstimmung, Erfüllung, Regelbefolgung) wird im unternehmensrechtlichen Kontext gemeiniglich verstanden als Erfüllung, Einhaltung oder Beachtung aller gesetzlichen und sonst verbindlichen, zB in Verordnungen3 enthaltenen Vorschriften. Compliance wird daher meist verstanden als Gesamtkonzept organisatorischer Maßnahmen, mit denen die Rechtmäßigkeit der unternehmerischen Aktivitäten gewährleistet werden soll.
