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II. Allgemeines zu den Sorgfaltsmaßstäben für Organe – Compliance (Brugger)

Brugger1. AuflJuni 2022

A. Gesetz und Compliance

Der Begriff Compliance (engl: Übereinstimmung, Erfüllung, Regelbefolgung) wird im unternehmensrechtlichen Kontext gemeiniglich verstanden als Erfüllung, Einhaltung oder Beachtung aller gesetzlichen und sonst verbindlichen, zB in Verordnungen33Vgl die inzwischen außer Kraft getretene Emittenten-Compliance-Verordnung 2007 – ECV 2007. enthaltenen Vorschriften. Compliance wird daher meist verstanden als Gesamtkonzept organisatorischer Maßnahmen, mit denen die Rechtmäßigkeit der unternehmerischen Aktivitäten gewährleistet werden soll.

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