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VIII. Publizität der Datenverarbeitungen (Jahnel)

Jahnel1. AuflJuni 2022

An Stelle des früheren Datenverarbeitungsregisters sieht die DSGVO verstärkte Dokumentationspflichten für den Verantwortlichen in Form der Verzeichnisführungspflicht vor. Darüber hinaus ist in bestimmten Fällen eine Datenschutz-Folgenabschätzung vorzunehmen sowie ein Datenschutzbeauftragter zu benennen. Damit tritt an die Stelle der Registrierungspflicht eine Pflicht zur weitgehenden Selbstregulierung.

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