A. Sachlicher Anwendungsbereich
1. Allgemeines
Die DSGVO gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten6 sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen. Ausgenommen vom Anwendungsbereich sind Datenverarbeitungen:
