Die zentrale Rechtsgrundlage des Datenschutzrechts in ganz Europa ist die unmittelbar anwendbare Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)1, die mit 25. Mai 2018 in Geltung getreten ist. Die DSGVO besteht aus 99 Artikeln und 173 Erwägungsgründen. Wegen der vielen Kompromisse bei der Textierung Seite 307des Gesetzestextes der DSGVO und der vielen unbestimmten Rechtsbegriffe va bei den inhaltlich neuen Bestimmungen spielen die Erwägungsgründe (ErwGr) bei der Auslegung eine große Rolle.2
