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II. Rechtsgrundlagen des Datenschutzrechts (Jahnel)

Jahnel1. AuflJuni 2022

Die zentrale Rechtsgrundlage des Datenschutzrechts in ganz Europa ist die unmittelbar anwendbare Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)11VO (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.4.2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der RL 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), ABl L 2016/119, 1 idF L 2021/74, 35., die mit 25. Mai 2018 in Geltung getreten ist. Die DSGVO besteht aus 99 Artikeln und 173 Erwägungsgründen. Wegen der vielen Kompromisse bei der Textierung

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des Gesetzestextes der DSGVO und der vielen unbestimmten Rechtsbegriffe va bei den inhaltlich neuen Bestimmungen spielen die Erwägungsgründe (ErwGr) bei der Auslegung eine große Rolle.22Erwägungsgründe sind Erläuterungen des Gesetzgebers, die einem EU-Rechtsakt vorangestellt werden und die aufzeigen sollen, welche Überlegungen zum Erlass des Rechtsakts geführt haben. Sie werden zwar vom europäischen Gesetzgeber mit beschlossen, sind aber nach der Rsp des EuGH (zB EuGH 19.6.2014, C-345/13 , Karen Millen Fashions Rz 31) rechtlich nicht verbindlich und können nicht zur Rechtfertigung einer Abweichung von den Bestimmungen des betreffenden Rechtsaktes herangezogen werden.

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