Wie für das Zusammenwirken mehrerer Personen charakteristisch, treffen juristische Personen und damit mittelbar die für ihr Verhalten Verantwortlichen, mit Blick auf von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Pflichten beigezogenen Personen (Mitarbeiter, aber auch externe Dritte) spezifische Sorgfaltspflichten, nämlich Auswahl-, Begleit- und Kontrollpflichten. Sie stellen zentrale Bausteine eines zu implementieren „wirksamen Kontrollsystems“ dar.
