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Vorwort der Herausgeber (Harrer/Neumayr/Told)

Harrer/Neumayr/Told1. AuflJuni 2022

In einem Unternehmen obliegt es Organen (oder vielleicht besser: den Mitgliedern von Organen), Entscheidungsprozesse vorzubereiten und letztlich Entscheidungen zu treffen. Herkömmlich unterscheidet man die Leitungsebene (Geschäftsführung, Vorstand) von der Überwachungsebene (Aufsichtsrat). Richtig ist, dass nur die Leitungsebene außenwirksam agieren kann. Unternehmensintern wirkt jedoch die Überwachungsebene bei bedeutenden Agenden mit. In diesem Sinn ist die Führung eines Unternehmens eine Aufgabe, die das Leitungsorgan und das Überwachungsorgan gemeinsam wahrnehmen. Daher differenziert das Gesetz auch haftungsrechtlich nicht zwischen der Leitungsebene und der Überwachungsebene.

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