vorheriges Dokument

RECHTSTEXT III Verarbeitungsvorgänge, für die eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen ist – DSFA-V („Blacklist“)

Thiele/Wagner1. AuflJänner 2019

Verordnung der Datenschutzbehörde über Verarbeitungsvorgänge, für die eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführe ist (DSFA-V), BGBl II 278/2018

Auf Grund des § 21 Abs. 2 des Datenschutzgesetzes (DSG), BGBl. I Nr. 165/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 24/2018, wird verordnet:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!