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RECHTSTEXT II Auszüge aus der Standard- und Muster-Verordnung 2004 (StMV 2004), BGBl II Nr. 521/1999 (mit Ablauf des 24.5.2018 gem § 70 Abs 8 DSG 2018 außer Kraft getreten)

Thiele/Wagner1. AuflJänner 2019

SA002 Personalverwaltung für privatrechtliche Dienstverhältnisse

Zweck der Datenanwendung:

Verarbeitung und Übermittlung von Daten für Lohn-, Gehalts-, Entgeltsverrechnung und Einhaltung von Aufzeichnungs-, Auskunfts- und Meldepflichten, soweit dies auf Grund von Gesetzen oder Normen kollektiver Rechtsgestaltung oder arbeitsvertraglicher Verpflichtungen jeweils erforderlich ist, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten. Diese Anwendung kann von jedem Auftraggeber vorgenommen werden, der Arbeitnehmer in privatrechtlichen Dienstverhältnissen beschäftigt, mit Ausnahme der Bediensteten, die unter die speziellen Anwendungen der Dienstgeber des öffentlichen Bereiches fallen;

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