vorheriges Dokument
nächstes Dokument

49. Welche Sicherheitsmaßnahmen müssen im Umgang und bei der Aufbewahrung von Mitarbeiterdaten getroffen werden?

Thiele/Wagner1. AuflJänner 2019

Durch die Einhaltung von Sicherheitsstandards, wie etwa durch Zugriffsberechtigungen/-beschränkungen, selektiertes Speichern, Sicherheitshandbuch für Mitarbeiter, entsprechende regelmäßige Datenschutzrechtschulungen, versperrbare Schränke und durch ein „aufgeräumtes Büro“ (sog Clean-Desk-Policy) können geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten gem Art 32 DSGVO getroffen werden. Darüber hinaus sind jedenfalls private vor externen Clouds zu bevorzugen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!