Durch die Einhaltung von Sicherheitsstandards, wie etwa durch Zugriffsberechtigungen/-beschränkungen, selektiertes Speichern, Sicherheitshandbuch für Mitarbeiter, entsprechende regelmäßige Datenschutzrechtschulungen, versperrbare Schränke und durch ein „aufgeräumtes Büro“ (sog Clean-Desk-Policy) können geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten gem Art 32 DSGVO getroffen werden. Darüber hinaus sind jedenfalls private vor externen Clouds zu bevorzugen.
