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47. Ist es zulässig, dass der Betriebsrat einen dauerhaften Zugang zu den relevanten Systemen hat?

Thiele/Wagner1. AuflJänner 2019

Nein, der Betriebsrat darf keinen dauerhaften Zugang zu den relevanten Systemen haben. Der Arbeitgeber darf die Datenverwendung des Betriebsrates somit keinesfalls als unternehmensintern behandeln.



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