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25. Ist eine Datenspeicherung „auf Vorrat“ datenschutzrechtlich zulässig?

Thiele/Wagner1. AuflJänner 2019

Nein, eine Speicherung der personenbezogenen Daten „auf Vorrat“ ist nicht zulässig. Treten während des Beschäftigungsverhältnisses Umstände ein, die ergänzende Datenverarbeitungen erforderlich machen, ergibt sich deren Zulässigkeit – aber erst ab Eintritt dieses Ereignisses – idR wiederum aus gesetzlichen Grundlagen, der Erfüllung des Dienstvertrages oder einer wirksamen Einwilligung.

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