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Schritt 7: Halten Sie das Verarbeitungsverzeichnis (VVZ) Ihres Unternehmens stets aktuell.

Thiele/Wagner1. AuflJänner 2019

Wenn sich Prozesse in Ihrem Betrieb verändern oder neue Geschäftsfelder hinzukommen, passen Sie das Verarbeitungsverzeichnis an, gegebenenfalls erweitern Sie es. Der Grundsatz der Datenaktualität ist immer einzuhalten. Verfügen Sie stets über ein aktuelles und inhaltlich richtiges Verarbeitungsverzeichnis. Unternehmen benötigen ein flexibles und sicheres Verzeichnis, das sämtliche Verarbeitungsvorgänge im Umgang mit personenbezogenen Daten dokumentiert. Excel kann hier nur als kurzfristige Notlösung dienen, denn die Dokumentation ist sehr textlastig. Für den langfristigen Gebrauch empfehlen sich daher bei bis zu ca 25 Verarbeitungstätigkeiten Textverarbeitungsprogramme und darüber hinaus professionelle Datenschutz-Doku-mentations-

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und Managementsysteme, mit denen DSGVO-konform gearbeitet und aktualisiert werden kann.

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