Es bildet das Rückgrat all ihrer Dokumentationsbemühungen, gewissermaßen den „Kontenrahmen Ihrer Datenbuchhaltung“, denn darin sind sämtliche Verarbeitungstätigkeiten in der HR nach Datenarten, Herkunft, Empfängerkreis, Zweck und Rechtsgrundlage geordnet erfasst. Diese „Datenbuchhaltung“ fordert die Datenschutzbehörde bei jeder Überprüfung Ihres Betriebes zuerst an.
