Arbeitgeber werden in allen drei Stadien des Beschäftigungsverhältnisses (Begründung, Durchführung und Beendigung) nicht nur mit arbeitsrechtlichen, sondern auch mit datenschutzrechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Ungeachtet des Inhalts der jeweiligen (zukünftigen) Arbeitsleistung und unabhängig davon in welcher Phase der Beschäftigung der Arbeitgeber personenbezogene Daten erhebt und verarbeitet, ist sicherzustellen, dass die datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Moderner Datenschutz im Betrieb stellt ein Zusammenspiel aus Personalabteilung, Rechtsabteilung, IT und Compliance-Organisation eines Unternehmens dar. Inhaltlich geht es letztlich um Qualitäts-Management (QM). Um alle betrieblichen Abläufe in Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben zu bringen, müssen auch die übrigen Fachabteilungen von Beginn an sehr eng mit den Datenschutzexperten (egal ob interne oder externe) zusammenarbeiten.
