Ja, es ist wahrscheinlich, dass es in Österreich zu Sammelklagen kommen wird, mit denen tausende Betroffene ihre Schadenersatzansprüche gebündelt einklagen.
Konkret sieht die DSGVO vor, dass sich Betroffene von einer Einrichtung, Organisation oder Vereinigung (im Folgenden „NGO“) bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche vertreten lassen können, wenn diese NGO (vgl Art 80 Abs 1 DSGVO)
