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95. Wann haftet das Management, wann das Unternehmen für Geldbußen?

Horn1. AuflJänner 2018

Über die juristische Person (dh das Unternehmen) kann bei einer Verletzung der DSGVO eine Geldbuße nur verhängt werden, wenn einer der beiden folgenden Fälle vorliegt (§ 30 Abs 1 und 2 DSG):

der Verstoß wurde durch eine Person begangen, die eine Führungsposition innerhalb des Unternehmens hat; eine solche Führungsposition kann sich ergeben aus:

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