Grundsätzlich gilt, dass auch rechtswidrig erlangte Beweise in österreichischen Gerichtsverfahren verwertet werden können. Allerdings kann die Vorlage eines rechtswidrig erlangten Beweises bei Gericht eine Datenschutzverletzung darstellen. Bei privaten Mitarbeiter-E-Mails ist zudem besondere Vorsicht geboten, da ihre Vorlage bei Gericht eine gerichtliche Straftat darstellen kann.
