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82. Es gibt keinen Betriebsrat: Müssen die Mitarbeiter der Whistleblowing-Hotline zustimmen?

Horn1. AuflJänner 2018

Ja, weil eine Whistleblowing-Hotline nach der Verwaltungspraxis der Datenschutzbehörde ein Kontrollsystem darstellt, das die Menschenwürde berührt. In betriebsratslosen Betrieben ist daher nach dem Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) die arbeitsrechtliche Zustimmung eines jeden Arbeitnehmers (einschließlich leitender Angestellter) erforderlich (§ 10 Abs 1 AVRAG).

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