Ja, weil eine Whistleblowing-Hotline nach der Verwaltungspraxis der Datenschutzbehörde ein Kontrollsystem darstellt, das die Menschenwürde berührt. In betriebsratslosen Betrieben ist daher nach dem Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) die arbeitsrechtliche Zustimmung eines jeden Arbeitnehmers (einschließlich leitender Angestellter) erforderlich (§ 10 Abs 1 AVRAG).
