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76. Zu welchen Zwecken dürfen Foto- oder Videoaufnahmen gemacht werden?

Horn1. AuflJänner 2018

Foto- oder Videoaufnahmen („Bildaufnahmen“) dürfen gemacht werden, wenn (§ 12 DSG):

sie im lebenswichtigen Interesse einer Person erforderlich sind – dies ist im Ergebnis nur im medizinischen Bereich relevant (zB Röntgenaufnahmen eines bewusstlosen Patienten);

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