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73. Darf man einen Auftragsverarbeiter mit Sitz in den USA einsetzen?

Horn1. AuflJänner 2018

Ja, allerdings grundsätzlich nur, wenn entweder (i) der Auftragsverarbeiter über eine Privacy-Shield-Zertifizierung verfügt oder (ii) man als Verantwortlicher mit dem Auftragsverarbeiter in den USA Standardvertragsklauseln abschließt (siehe allgemein zu internationalen Datenübermittlungen Schritt 8, Zwischenschritt C des Umsetzungsplans).

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