Nein, ein Auftragsverarbeiter darf Sub-Auftragsverarbeiter grundsätzlich nur mit Genehmigung des Verantwortlichen einsetzen.
Eine solche Genehmigung kann auf zwei Arten erteilt werden:
Konkrete Genehmigung im Einzelfall: Der Verantwortliche genehmigt einen oder mehrere konkrete Sub-Auftragsverarbeiter.