Nein, ein Betroffener kann nur dann einen Widerspruch erheben, wenn seine personenbezogenen Daten (Art 21 DSGVO)
auf der Rechtsgrundlage eines überwiegenden berechtigten Interesses verarbeitet werden;auf gesetzlicher Grundlage zur Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt verarbeitet werden;