Nein, ein Recht auf Datenübertragbarkeit besteht nur, wenn alle der folgenden vier Voraussetzungen erfüllt sind (Art 20 Abs 1):
Das Recht wird gegenüber einem Verantwortlichen geltend gemacht. Gegenüber einem Auftragsverarbeiter besteht kein Recht auf Datenübertragbarkeit.