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35. Muss eine Person ihre Identität nachweisen, um ihre Betroffenenrechte geltend zu machen?

Horn1. AuflJänner 2018

Ja, eine Person muss ihre Identität nachweisen, um ihre Betroffenenrechte geltend zu machen. Anderenfalls könnte der Verantwortliche die Sicherheit der personenbezogenen Daten nicht gewährleisten.

Seite 86

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