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33. Was ist vom Recht auf Auskunft umfasst?

Horn1. AuflJänner 2018

Jeder Betroffene hat gegenüber dem Verantwortlichen ein Recht auf Auskunft, welches drei Dinge umfasst (Art 15 DSGVO):

das Recht, eine Bestätigung darüber zu erhalten, ob personenbezogene Daten des Betroffenen verarbeitet werden – der Verantwortliche hat daher gegebenenfalls auch eine Negativauskunft zu erteilen;

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