Jeder Betroffene hat gegenüber dem Verantwortlichen ein Recht auf Auskunft, welches drei Dinge umfasst (Art 15 DSGVO):
das Recht, eine Bestätigung darüber zu erhalten, ob personenbezogene Daten des Betroffenen verarbeitet werden – der Verantwortliche hat daher gegebenenfalls auch eine Negativauskunft zu erteilen;