Um sicherzugehen, dass eine konkrete Verarbeitungstätigkeit, wie sie in Schritt 7 dokumentiert wurde, nach der DSGVO zulässig ist, müssen – zusätzlich zu den allgemeinen Grundsätzen der Datenverarbeitung (siehe Schritt 4) – eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt werden. Diese werden im Folgenden dargestellt: Seite 14
