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Schritt 7: Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten erstellen

Feiler/Horn1. AuflJänner 2018

Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten zu erstellen, ist nicht nur eine Rechtspflicht (Art 30 DSGVO). Dies ist auch notwendig, um überhaupt sinnvoll die Rechtmäßigkeit der durchgeführten Datenverarbeitungen zu prüfen (siehe Schritt 8 unten).

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