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C. Sachliche Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte – Art 130 B-VG (Schmied/Schweiger)

Schmied/Schweiger1. AuflApril 2014

Die sachliche Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte ist ebenso wenig im VwGVG geregelt wie die Zuständigkeitsabgrenzung der Verwaltungsgerichte untereinander. Die diesbezüglichen Vorschriften finden sich vielmehr direkt im B-VG, welches in Art 130 B-VG regelt, über welche Arten von Beschwerden die Verwaltungsgerichte entscheiden.

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