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III. Verfassungsrechtliche Beurteilung (Merli/Ehrke-Rabel)

Merli/Ehrke-Rabel1. AuflJänner 2014

A. Maßstab

Den primären Maßstab für die verfassungsrechtliche Beurteilung bilden die Art 129a ff B-VG und Art 6 und 13 EMRK und Art 47 GRC,8181Zu den Unterschieden und der Anreicherung von Art 47 GRC durch allgemeine Rechtsgrundsätze Berger, Unionsrechtliche Anforderungen an einen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz für die Grundrechtsträger, ZÖR 2013, 563. jeweils in ihrem Anwendungsbereich. Im Abgabenrecht ist Art 47 GRC jedenfalls für den Umsatzsteuerbereich anwendbar,8282EuGH 7. 5. 2013, Rs C-617/10 , Åkerberg Fransson, noch nicht in Slg, Rn 17 ff. wohl auch im Anwendungsbereich der Mutter-Tochter-Richtlinie und der Kapitalansammlungsrichtlinie, in bestimmten Fällen aber auch darüber hinaus, zB wenn der Beschwerdeführer eine Verletzung von Grundfreiheiten des Binnenmarktes durch ungleiche Besteuerung geltend macht.8383Zur Bedeutung des Unionsrechts für das Abgabenrecht vgl Ehrke-Rabel (FN 21) Tz 76 ff.

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