vorheriges Dokument
nächstes Dokument

II. Der Begriff der Klaglosstellung (Scharfe)

Scharfe1. AuflJänner 2014

A. Rechtsgrundlagen

Was unter einer Klaglosstellung zu verstehen ist, lässt sich nicht einfach beantworten. Im VwGVG ist der Begriff nicht zu finden, und die Verfahrensgesetze des VfGH88VfGG BGBl 1953/83 idF BGBl I 2013/33. und des VwGH99VwGG BGBl 1985/10 idF BGBl 2013/33. kennen den Terminus zwar, erklären ihn aber auch nicht.

Die Regelungen über die Klaglosstellung finden sich in § 33 Abs 1 VwGG und § 86 VfGG. § 33 Abs 1 VwGG lautet:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!