A. Rechtsgrundlagen
Was unter einer Klaglosstellung zu verstehen ist, lässt sich nicht einfach beantworten. Im VwGVG ist der Begriff nicht zu finden, und die Verfahrensgesetze des VfGH8 und des VwGH9 kennen den Terminus zwar, erklären ihn aber auch nicht.
Die Regelungen über die Klaglosstellung finden sich in § 33 Abs 1 VwGG und § 86 VfGG. § 33 Abs 1 VwGG lautet:
