Das österreichische verwaltungsgerichtliche Verfahren weicht in vielerlei Hinsicht vom theoretischen Idealbild des reinen Parteiprozesses ab. Das zeigt sich bei allen dargestellten Prozessgrundsätzen.
Das österreichische verwaltungsgerichtliche Verfahren weicht in vielerlei Hinsicht vom theoretischen Idealbild des reinen Parteiprozesses ab. Das zeigt sich bei allen dargestellten Prozessgrundsätzen.
