Um die Parteirechte der belangten Behörde im verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu erfassen, lohnt es sich, zu beleuchten, welchen Standpunkt das österreichische Verwaltungsgerichtsverfahrensrecht zwischen den gegensätzlichen Prinzipien des Parteiprozesses einerseits und des Inquisitionsprozesses andererseits einnimmt. Je stärker das gerichtliche Verfahrensrecht dem Grundsatz des Parteiprozesses folgt, desto ausgeprägter sind die Rechte und Pflichten der Parteien.
