In Deutschland ist das Verfahren zur Zwangsvollstreckung aus einem ICSID Schiedsspruch im Gesetz zu dem Übereinkommen vom 18. März 1965 zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten (dInvStreitÜbkG) geregelt. In Österreich und in der Schweiz sind keine eigenen Gesetze zur Zwangsvollstreckung von ICSID Schiedssprüchen ergangen, sodass auf das Verfahren für eine solche Zwangsvollstreckung die generellen Regeln anwendbar sind, dh in Österreich die öEO und in der Schweiz das schwSchKG bzw die schwZPO.
