1. Beratung und Abstimmung
Entscheidungsreife
Schiedsspruch
Nach dem Abschluss der mündlichen Verhandlung und – sofern vorgesehen – dem Austausch von abschließenden Schriftsätzen (post-hearing briefs) tritt in einem Schiedsverfahren üblicherweise Entscheidungsreife ein. In der Praxis teilt das Schiedsgericht den Parteien entsprechend mit, dass die Angelegenheit aus Sicht des Schiedsgerichts zur Entscheidung reif ist.