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C. Objektive Schiedsfähigkeit im Allgemeinen (Aschauer/Gantenberg/Gabriel)

Aschauer/Gantenberg/Gabriel3. AuflJuni 2024

1. Deutschland

Objektive Schiedsfähigkeit

711
Die Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung setzt die Schiedsfähigkeit des Streitgegenstandes voraus.13121312 Lachmann, Handbuch3 Rn 273.

vermögensrechtlicher Anspruch

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