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E. Schluss (Grill/Peter/Schäfer)

Grill/Peter/Schäfer3. AuflJuni 2024

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Mediation ist nach alledem zum (Schieds-)Gerichtsverfahren komplementär und wird von letzteren nicht ausgeschlossen. Die Mediation vor einem Schiedsverfahren durchzuführen, hilft den Parteien, eine Einigung in der Streitsache zu finden. Das Mediationsverfahren ermöglicht die vielfältigen Hürden auf dem Weg zu einer Einigung zu überwinden. Gleichzeitig hilft es den Parteien, viel rascher einen Abschluss in der Streitsache zu finden. Eine weitere Begleiterscheinung ist, dass damit die Kosten (einerseits betreffend die Auslagen und andererseits betreffend die Bindung eigener Ressourcen) auf dem Weg zur Streitbeilegung erheblich reduziert werden. Allerdings ist denkbar, die Mediation auch während eines Schiedsverfahrens durchzuführen, ggf beschränkt auf einzelne, geeignete Streitaspekte.

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