Vorbemerkungen zu Abschnitt 8 („Rechnungslegung, Zahlung, Sicherstellungen“)
In Abschnitt 8 wird einleitend und etwas unscheinbar aufgezählt, welche Arten von Preisvereinbarungen von der ÖNORM vorgesehen sind (8.1). Da dies durchgehend Preisarten sind, die dem ABGB unbekannt sind, hat dies rechtliche Auswirkungen bzw Abweichungen im Vergleich zum ABGB-Werkvertrag zur Folge.
Sodann werden
