Änderung FinStrG und FinStrZG

GesetzgebungSteuerrechtBleyerMärz 2025

Einführung neuer Bestimmungen für den grenzüberschreitenden Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden und Klarstellungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Informationen

Inkrafttreten

19.3.2025

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Gesetz

Letzte Änderung

18.3.2025

Betroffene Normen

FinStrG, FinStrZG

Betroffene Rechtsgebiete

Finanzstrafrecht

Quelle

BGBl I 2025/9

Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz (FinStrG) und das Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz (FinStrZG) geändert werden; BGBl I 2025/9, ausgegeben am 18. 3. 2025
 (NR 26. 2. 2025, 9/BNR 28. GP ; AB 21. 2. 2025, 27 BlgNR 28. GP ;
RV 27.12.2024, 22 BlgNR 28. GP )

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:

  1. 1. Einführung neuer Bestimmungen für den grenzüberschreitenden Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden
  2. 2. Klarstellungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Informationen



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