Abgabenbehörden sind in Abgabenangelegenheiten für die Erhebung der Abgaben zuständig. Welche Abgabenbehörde zuständig ist, muss im Einzelfall geprüft werden.
Mit 1.1.2021 trat die durch das Finanz-Organisationsreformgesetz (FORG) geregelte Neuorganisation der Finanzverwaltung in Kraft.

