Für das Verfahren vor den staatlichen Gerichten sieht das österreichische Recht detaillierte Regeln für die Zustellung von Schriftstücken vor.276 Das österreichische Zustellrecht ist jedoch nicht unmittelbar auf das Verfahren vor Schiedsgerichten anwendbar.277 Es bedurfte daher eigener Vorschriften, die den Notwendigkeiten und Besonderheiten von Schiedsverfahren gesondert Rechnung tragen. Während das alte österreichische Schiedsverfahrensrecht sich mit punktueller Regelung von einzelnen Zustellungen begnügte278, wurde mit dem SchiedsRÄG 2006 eine einheitliche Regelung für sämtliche279 Zustellungen im Schiedsverfahren geschaffen280.
