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Zustellkurator

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

ist, dessen Kompetenz sich lediglich auf die Entgegennahme von Zustellungen beschränkt. Als solcher wurde der Kurator nach § 116 ZPO bezeichnet. Diese Bezeichnung wurde aber insofern kritisiert, als die Kompetenzen des Kurators nach § 116 ZPO über die Zustellung hinausgehen und er für die Vertretung des Abwesenden im Prozess bestellt ist. Daher wird heute der Begriff „prozessualer Abwesenheitskurator“ bevorzugt verwendet.

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