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Zuständigkeit, sachliche (Zivilverfahren)

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

bedeutet die Zugehörigkeit einer bestimmten Rechtssache zu einem bestimmten Gerichtstyp.

Verteilungskriterium

Allgemeine Gerichtsbarkeit (= allgemeine Bezirksgerichte und Landesgerichte)

Handelsgerichtsbarkeit (§ 51 JN)

Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit (§ 50 ASGG/§ 65 ASGG)

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