I. Einleitung
Der allgemeine Kündigungsschutz ist in Österreich grundsätzlich betriebsverfassungsrechtlich organisiert. Geregelt ist er im ArbVG (§§ 105 ff).
Aufgrund dieser Konstruktion kommt der allgemeine Kündigungsschutz nur in betriebsratspflichtigen Betrieben zur Anwendung. Dazu, dass ein Betrieb nicht betriebsratspflichtig ist, kann es aus folgenden Gründen kommen:
